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Wohngebäudeversicherung - UnterscheidungInnerhalb der Gebäudeversicherung ist zum einen zwischen Wohngebäuden und zum anderen zwischen Gebäuden mit einer anderweitigen Nutzung, z.B.:gewerblichen, landwirtschaftlichen, öffentlichen oder anderen Zwecken zu unterscheiden.
Die Wohngebäudeversicherung wird abgeschlossen für reine Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung, wobei das Gebäude überwiegend Wohnzwecken dienen muss. Bei gemischter, also teilgewerblicher Nutzung wird i.d.R. ein Beitragsaufschlag berechnet.
Auch die Art und Weise der Gebäudenutzung spielt eine wichtige Rolle. So wird zwischen ständig bewohnten und nicht ständig bewohnten Gebäuden (z.B.:Ferienhaus) unterschieden.Weiterhin gibt es nicht genutzte Gebäude. Letztere sind besonders gefährdet und sind deshalb nur zu Sonderbedingungen/Einschränkungen versicherbar.
Wohngebäudeversicherung - versicherte SachenVersichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude (mit ihren Bestandteilen). Die versicherten Gebäude sind grundsätzlich einzeln aufzuführen (Einzeldeklaration).
Für jedes Gebäude wird eine eigene Position mit einer eigenen Versicherungssumme gebildet.Im Schadenfall wird für jede Position geprüft ob eine Unterversicherung vorliegt. Das Gebäude ist nach § 94 BGB Grundstücksbestandteil. Daher erfolgt durch Angabe des Grundstücks die genaue Bezeichnung des Gebäudes. Liegt das Gebäude auf mehreren Grundstücken, so sind diese zu benennen. Der Grundsatz der Einzeldeklaration gilt ggf. auch für Nebengebäude (z.B.Garagen).
Es besteht kein Versicherungsschutz für Nebengebäude die nicht im Versicherungsschein benannt sind. Um-, An- und Ausbauten sollten dem Versicherer angezeigt werden um dann ggf. eine neue Werteermittlung vorzunehmen.
Zum Wohngebäude selbst, im Versicherungsschutz mit eingeschlossen, zählen auch Heizungsanlagen, sanitäre und elektrische Installationen, Fussbodenbeläge (fest verlegt) und eingebaute Schränke, Garagen und Nebengebäude gehören ebenfalls dazu. Antennen, Markisen und Blitzableiter sind auch versichert.
Wohngebäudeversicherung - versicherte RisikenDas Gebäude ist i.d.R. nach den Normaltarifen der Versicherer gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturm- sowie Hagelschäden versichert. Spezielle Makler-Deckungskonzepte ermöglichen Ihnen den Versicherungsschutz zu erweitern (z.B. Glasbruch, Elementarschäden und weitere).
Wohngebäudeversicherung - versichert sind Schäden durch
Feuer
Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch,
Ruß und Löschen. Außerdem Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass
sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Leitungswasser
Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus den mit dem Rohrsystem
verbundenen Einrichtungen - z. B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen - oder Schläuchen der
Wasserversorgung; Schäden durch Überlaufen oder Wasserdampf. Bruch- und Frostschäden an
Rohrleitungen innerhalb des Gebäude; auch Schäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Gebäudes,
aber dann innerhalb des Versicherungsgrundstücks.
Frostschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, WC-Spülung, Wasserhähnen und Wassermessern,
an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und Durchlauferhitzern.
Sturm und Hagel
Schäden, die der Sturm - mindestens Windstärke 8 - am Gebäude anrichtet. Schäden durch Bäume
und sonstige Gegenstände, die der Sturm auf das versicherte Gebäude wirft. Schäden durch
Hagel - ohne mitwirkenden Sturm -. Schäden, die eindringende Niederschläge anrichten, wenn der
Sturm oder der Hagelschlag das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben zerstört hat.
Wohngebäudeversicherung - Wertermittlung - Der Wertermittlung / Versicherungswert muss besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Es ist im Interesse des Versichereres wie auch des Versicherungsnehmers, dass eine ausreichende/ bzw. zutreffende Versicherungssumme zu Grunde gelegt wird. Eine Unterversicherung kann gerade bei der Gebäudeversicherung schlimme finanzielle Folgen haben.
Zu empfehlen ist immer die sogenannte "gleitende Neuwertversicherung".
Die Grundlage der
gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert von 1914. Hierunter versteht man den
ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914. Die vereinbarte
Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen.
Der Versicherungswert errechnet
sich auf der Grundlage der Neubaukosten, einschließlich der Baunebenkosten, des Gestehungsjahres
multipliziert mit 100 und dividiert durch den sogenannten Baupreisindex. Für die Berechnung ist
grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes tatsächlich entspricht.
Der Baupreisindex wird jährlich ermittelt und bekanntgegeben.Für das lfd. Jahr ist immer der Vorjahreswert
des Monats Mai heranzuziehen.
Die jährlichen Änderungen der Versicherungssumme und auch der Versicherungsprämie vermeiden eine Unterversicherung des Gebäudes. Die Vereinbarung des gleitenden Neuwerts geht daher mit der Verzichtserklärung der Versicherungsgesellschaft auf den Unterversicherungseinwand einher. Somit ist im Schadensfall mit einem Schadenersatz in der vollen Höhe zu rechnen.
Wohngebäudeversicherung - BaupreisindexDa in der Regel – mit Ausnahme von Fertighäusern – sehr individuell gebaut wird, lassen sich die Preise von Bauwerken kaum direkt vergleichen. Um trotzdem aussagefähige Ergebnisse zu erhalten, werden für die Ermittlung von Baupreisindizes die Preise der Bauleistungen, die für die Errichtung der Bauwerke notwendig sind, über die Zeit beobachtet. Bauleistungen lassen sich einfacher vergleichen als ganze Bauwerke. So gehören beispielsweise zum Bereich "Mauerarbeiten" u.a. die Bauleistungen "Porenbetonmauerwerk", "Nichttragende Trennwand" oder "Mauerwerk aus klein- bzw. großformatigen Steinen".
Für diese ausgewählten Bauleistungen werden vierteljährlich – in den Monaten Februar, Mai, August und November – Preise erhoben. Befragt werden rund 5 000 repräsentativ ausgewählte Unternehmen des Baugewerbes, die den Statistischen Landesämtern die im Berichtsmonat vertraglich vereinbarten Preise für aktuell (Basisjahr 2000) 204 ausgewählte Bauleistungen melden. Diese Preise sind Marktpreise bei Auftragsvergabe (keine Angebotspreise) ohne Umsatzsteuer. Die Statistischen Landesämter berechnen aus den von den Unternehmen gemeldeten Preisen für die Bauleistungen die durchschnittliche Preisentwicklung für die jeweilige Erhebungsposition (Bauleistung) auf Landesebene (Landesmesszahlen) und leiten sie an das Statistische Bundesamt weiter. Hier wird für jede Erhebungsposition aus der Landesmesszahl – gewogen mit den baugewerblichen Umsätzen in den Ländern – die Bundesmesszahl berechnet. Aus den Bundesmesszahlen werden schließlich die Preisindizes für die einzelnen Bauwerksarten berechnet, indem aus den Messzahlen – mit dem jeweiligen Gewichtungsschema für die Bauwerksart – ein gewogener Mittelwert berechnet wird.
Die Gewichtungsschemata werden erstellt, indem aus Abrechnungsmaterialien für ausgewählte Baumaßnahmen einer Bauwerksart die dort aufgeführten Bauleistungen den Erhebungspositionen zugeordnet und für jede Erhebungsposition die zugehörigen Kosten auf die Gesamtkosten der Baumaßnahme bezogen werden.
Die Indizes werden nach dem Laspeyres-Konzept berechnet, das in der deutschen Preisstatistik generell angewendet wird. Kennzeichnend für diesen Indextyp ist, dass er lediglich die Preisentwicklungen im Zeitablauf festhält und den Effekt von Mengenveränderungen als Folge veränderter Strukturen im Baugeschehen ausschließt. Die Gewichtungsschemata für die Berechnung der Preisindizes werden in etwa 5-jährigen Abständen an diese sich ändernden Strukturen angepasst.
Die Baupreisindizes sollen – wie die übrigen Preisindizes der amtlichen Statistik – nur reine Preisveränderungen messen. Dies wird dadurch erreicht, dass alle für die Höhe des Preises maßgeblichen Faktoren (vor allem Mengeneinheit der Bauleistung sowie deren qualitative Beschaffenheit) konstant gehalten werden. Ändert sich eines dieser Merkmale, so kann die Differenz zwischen dem neuen und dem zuletzt gemeldeten Preis eine unechte Preisveränderung enthalten, die durch Qualitätsbereinigungsverfahren eliminiert wird.
Wann wird der Indikator veröffentlicht?Die Baupreisindizes werden etwa fünf bis sechs Wochen nach Ende des Berichtsmonats mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die Pressemitteilungen und der genaue Veröffentlichungskalender sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.
Die Auswahlgrundlage der Baupreisstatistik, also der Kreis der Berichtsstellen, bleibt im Gegensatz zu einer Stichprobenerhebung relativ unverändert. Bei einem Wechsel innerhalb der Auswahlgrundlage wird darauf geachtet, dass die neue Struktur der Berichtsstellen der Struktur der Grundgesamtheit entspricht, um die tatsächliche Preisentwicklung im Bauwesen widerzuspiegeln.
Weiterführende Informationen:
Baupreisstatistik-Auskunftsservice Telefon: 0611/75-2440
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Wohngebäudeversicherung - allgemeine Ausschlüsse
Wohngebäudeversicherung - DeckungserweiterungenMitversicherung von Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre auch außerhalb des Hauses,
Mitversicherung von Überspannungschäden Der unmittelbare/direkte Blitzschlag ist in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen. Überspannungsschäden, die entstehen, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen aber extra eingeschlossen werden
Mitversicherung von Mietausfalldeckung für vermietete Wohnräume
Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten
Mitversicherung weiterer Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Erdsenkung, Lawinen oder Schneedruck
Diese Risiken und weitere können in der Wohngebäudeversicherung gegen Mehrprämie mitversichert werden. Die Versicherer bieten oftmals innerhalb eines Paketes den Einschluss dieser Risiken ganz oder teilweise automatisch an. Vergleichen lohnt also!
Darüber hinaus besteht häufig die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vorsorgeversicherungssumme, um eine Unterversicherung zu verhindern.
Wohngebäudeversicherung - Leistungen im Schadenfall
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