Gebäudeversicherung Vergleich

Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung Vergleich

Der Wohngebäudeversicherung Vergleich bringt es an den Tag. Die Prämienunterschiede sind recht beachtlich. Trotz weitgehnder gleicher Leistung. Daher unbedingt den Wohngebäudeversicherungsvergleich anstellen und sich über die Leistungen und Beiträge umfassend informieren. Selbstverständlich können Sie auch direkt den Abschluss tätigen. Brauchen Sie Hilfe so rufen Sie bitte an - kostenfrei 0800 8701702

Gebaeuderechner

Wohngebäudeversicherung

 
Schritt 1 von 2: Allgemeine Angaben zu Ihrem Gebäude
 
Ist der Versicherungsnehmer Beamter oder im öffentl. Dienst nein  ja
Postleitzahl für das zu versichernde Gebäude
Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet
Art
Gebäudebauart
Bauartklasse  
Massiv (Mauerwerk, Beton) I
Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung II
Stahl/Stahlbeton m. Verkleidung ohne Holz / Kunststoff III
Wände / Verkleidung aus nicht feuerbeständigem Material IV
Fertigh. in allen Teilen aus feuerbeständigen Bauteilen V
Fertigh. m. feuerhemmender Verkleidung (kein Kunststoff) VI
Fertigh. ohne feuerhemmende Verkleidung VII
Unterkellerung nein ja
Zu versichernde Risiken
Feuer:
Leitungswasser:
Sturm / Hagel:
Elementarschäden als Zusatzdeckung
Elementarschäden:
Elementarschaden vorhanden ja nein
letzter Elementarschaden vor wie vielen Jahren
 
Tarif mit Selbstbeteiligung? nein ja
Haben Sie Garagen außerhalb des Wohngebäudes?
Gewerbenutzung in %
Baujahr
 
Sanierung ja nein
entweder
Grundsanierung 1 (Voraussetzung: komplette Erneuerung von Dach, Wasserleitungsrohr und Heizungsrohre)
Hinweis:Jahresangabe für die Sanierung die, von den drei Vorgegebenen, als erstes durchgeführt wurde.
oder
Grundsanierung 2 (Voraussetzung: komplette Erneuerung von Dach, Wasserleitungsrohren, Heizungsrohren und Elektro(-Strom)leitungen)
Hinweis:Jahresangabe für die Sanierung die, von den vier Vorgegebenen, als erstes durchgeführt wurde.
 
Ist das zu versichernde Gebäude seit Erstbezug schadensfrei? ja nein
 
Berechnungsmethode
 
Wenn die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde, verzichtet der Gebäudeversicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung - auch wenn sich später herausstellen sollte, dass die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde.
Als korrekte Ermittlung gelten die Wertermittlung des Neubauwertes duch einen Bausachverständigen, sowie die von den ehemaligen Monopolversicherern anerkannten Versicherungssummen.
Sollten beide Werte nicht vorliegen, so wird dringend zur Berechnung der Versicherungssumme die Auswahl Wertermittlung empfohlen. Dort wird über die Wohnfläche sowie der Ausstattungsmerkmale Ihres Gebäudes automatisch der Wert 1914 ermittelt.

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