Wohngebäudeversicherung
Schritt 1 von 2: Allgemeine Angaben zu Ihrem Gebäude
Ist der Versicherungsnehmer Beamter oder im öffentl. Dienst
nein
ja
Postleitzahl für das zu versichernde Gebäude
Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet
Bayern
Baden-Würtemberg
anderes Bundesland
Art
Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Gebäudebauart
EG mit Flachdach
EG+OG mit Flachdach
EG ohne ausgebautes DG
EG mit ausgebautem DG
EG+OG, DG n. ausgebaut
EG+OG, DG ausgebaut
Bauartklasse
Massiv (Mauerwerk, Beton)
I
Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung
II
Stahl/Stahlbeton m. Verkleidung ohne Holz / Kunststoff
III
Wände / Verkleidung aus nicht feuerbeständigem Material
IV
Fertigh. in allen Teilen aus feuerbeständigen Bauteilen
V
Fertigh. m. feuerhemmender Verkleidung (kein Kunststoff)
VI
Fertigh. ohne feuerhemmende Verkleidung
VII
Unterkellerung
nein
ja
Zu versichernde Risiken
Feuer:
Leitungswasser:
Sturm / Hagel:
Elementarschäden als Zusatzdeckung
Elementarschäden:
Elementarschaden vorhanden
ja
nein
letzter Elementarschaden vor wie vielen Jahren
Tarif mit Selbstbeteiligung?
nein
ja
Haben Sie Garagen außerhalb des Wohngebäudes?
keine Garage
1 Garage
2 Garagen
3 Garagen
4 oder mehr Garagen
Gewerbenutzung in %
Baujahr
Sanierung
ja
nein
entweder Grundsanierung 1 (Voraussetzung: komplette Erneuerung von Dach, Wasserleitungsrohr und Heizungsrohre)
Hinweis: Jahresangabe für die Sanierung die, von den drei Vorgegebenen, als erstes durchgeführt wurde.
oder
Grundsanierung 2 (Voraussetzung: komplette Erneuerung von Dach, Wasserleitungsrohren, Heizungsrohren und Elektro(-Strom)leitungen)
Hinweis: Jahresangabe für die Sanierung die, von den vier Vorgegebenen, als erstes durchgeführt wurde.
Ist das zu versichernde Gebäude seit Erstbezug schadensfrei?
ja
nein
Das zu versichernde Wohngebäude ist schadensfrei seit mehr als
0 Jahren
5 Jahren
10 Jahren
15 Jahren
20 Jahren
25 Jahren
30 Jahren
Berechnungsmethode
Wertermittlung
Wert von 1914
Neubauwert
Wenn die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde, verzichtet der Gebäudeversicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung - auch wenn sich
später herausstellen sollte, dass die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde. Als korrekte Ermittlung gelten die Wertermittlung des
Neubauwertes duch einen Bausachverständigen, sowie die von den ehemaligen Monopolversicherern anerkannten Versicherungssummen. Sollten beide
Werte nicht vorliegen, so wird dringend zur Berechnung der Versicherungssumme die Auswahl Wertermittlung empfohlen . Dort wird über die Wohnfläche
sowie der Ausstattungsmerkmale Ihres Gebäudes automatisch der Wert 1914 ermittelt.