Gebäudeversicherung Vergleich

Wohngebäudeversicherung

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflichten durch den Bauherren sind durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung gedeckt. Mögliche Verstöße die gesetzliche Haftpflichtansprüche auslösen: nicht ausreichende Sicherung der Baustelle, unzureichende Bleuchtung, mangelnde Grubenabdeckungen, umgestürzte Gerüste, Strassenverschmutzung, fehlende Beschilderung usw. Der Bauherr ist verpflichtet seine Baustelle bestmöglich zu sichern damit es zu keinen Sachschäden und Personenverletzungen kommt. I.d.R. wird der Bauherr diese Pflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegieren. Dennoch, letztendlich hat der Bauherr auch die Überwachungspflicht des Bauleiters/Bauunternehmers! Um die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt er also nicht herum.

Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind: Mängel und Schäden die auf Vorsatz und grobe Vorlässigkeit zurückzuführen sind und Schäden durch Kernenergie. Witterungsschäden, mit denen immer gerechnet werden muss fallen auch nicht unter den Versicherungsschutz.

Empfehlung: Die Versicherungssumme sollte möglichst hoch gewählt werden sodass auch im Extremfall keine Unterversicherung eintritt. ( vdabbakw )

Besteht eine Hausratversicherung so ist bei Umbauten/Hauserweiterungen bis zu bestimmten Höhen (häufig zwischen 10 und 50.000 Euro) hier bereits vorgesorgt. Also Hausratpolice heraussuchen und nachschauen.

VDABBAKW_4121 22.02.2012-21:22:35