Bauhelferversicherung
Bauhelfer sind nicht über die Bauherrenhaftpflicht des Bauherren versichert
Die Bauhelferversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Als Bauherr sind Sie verpflichtet Verwandte, Freunde, Bekannte die Ihnen beim Bau entgeltlich oder auch unentgeltlich helfen bei der Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG) zu versichern. (spätestens eine Woche nach Baubeginn) Arbeiten auf der Baustelle sind immer besonders unfallbelastet. Nichtanmeldungen werden mit erheblichen Ordnungsgeldern bestraft. Der Versicherungsschutz, die Leistungen sind nicht besonders umfangreich. Die private Bauhelferversicherung deckt nicht nur Unfälle ab sondern auch Schäden am Bauobjekt und auch Vermögensschäden Dritter. Diese Versicherung erstreckt sich auch auf den Bauherren und seine Familienangehörigen. ( vdabbakw )
Empfehlung: Ergänzen Sie die BauBG-Leistungen durch die private Bauhelferversicherung. Die Bauhelferversicherung ist auch häufig Bedingung für die Darlehensvergabe des Kreditinstitutes.