Gebäudeversicherung Vergleich

Wohngebäudeversicherung

Baugewährleistungsversicherung

Gewährleistungsansprüche seitens des Bauherrn an den Bauunternehmer sind leider nichts wert, wenn dieser, gleich aus welchen Gründen (Geschäftsaufgabe, Insolvenz, Konkurs, ...) hierfür nicht mehr einstehen kann. Das Haus ist fertiggestellt aber auf später eintretende Mängel bzw. deren Kosten bleibt der Bauherr dann sitzen. Einzige Absicherung: Der Bauherr verlangt und vereinbart mit dem Bauunternehmer, dass dieser auf seine Kosten eine Baugewährleistungsversicherung abschliesst.

Empfehlung: Bestehen Sie auf den Abschluss einer solchen Versicherung und lassen Sie sich hierüber einen Nachweis erbringen. ( vdabbakw )

VDABBAKW_4125 22.02.2012-21:22:14