Baufertigstellungsversicherung
Die Baufertigstellungsversicherung minimiert das finanzielle Risiko des Bauherren, dass in der Bauphase oder gar zu Beginn das Bauunternehmen durch Insolvenz/Konkurs nicht in der Lage ist den Bauwerkvertrag zu erfüllen. Nicht selten bedeutet dies für den Bauherren den finanziellen Ruin. Im Bauvertrag sollte daher die Verpflichtung eine entsprechende Versicherung oder auch Bankbürgschaft zu vereinbaren, enthalten sein.
Empfehlung: Bestehen Sie auf den Abschluss einer solchen Versicherung und lassen Sie sich hierüber einen Nachweis erbringen.( vdabbakw )